Mietzinsreduktion

Durchsetzung von Mietzinsreduktionen bei überhöhten Mieten oder Mängeln

CHF 450
+ 25% Erfolgsanteil
Durchschnittliche Ersparnis: CHF 2.800/Jahr

Wann ist eine Mietzinsreduktion möglich?

Überhöhte Mieten

Ortsübliche Vergleichsmieten

Miete liegt deutlich über dem örtlichen Durchschnitt

Referenzzinssatz

Senkung des Referenzzinssatzes nicht weitergegeben

Kostenrückgang

Sinkende Unterhalts- oder Finanzierungskosten

Anfangsmiete zu hoch

Bereits bei Mietbeginn überhöhte Miete angesetzt

Mängel & Beeinträchtigungen

Heizungs-/Sanitärprobleme

Defekte Heizung, undichte Rohre, Schimmelbefall

Lärm & Störungen

Baustellen, Verkehrslärm, laute Nachbarn

Sicherheitsmängel

Defekte Schlösser, Beleuchtung, Brandschutz

Wegfall von Leistungen

Aufzug defekt, Parkplatz nicht verfügbar

Unser Erfolgskonzept

1

Marktanalyse

Detaillierte Prüfung der ortsüblichen Mieten und Vergleich mit Ihrer aktuellen Miete

2

Rechtsprüfung

Analyse aller relevanten Faktoren: Referenzzinssatz, Kosten, Mängel und rechtliche Grundlagen

3

Antragstellung

Professionelle Erstellung und Einreichung des Mietzinsreduktionsantrags

4

Durchsetzung

Verhandlung mit dem Vermieter und Vertretung vor der Schlichtungsbehörde

Transparente & erfolgsbasierte Abrechnung

Kostenrechner

CHF 250

Monatliche Ersparnis

CHF 3.000

Jährliche Ersparnis

CHF 1.200

Unsere Gebühr total

Ihr Nettogewinn im ersten Jahr: CHF 1.800

Mietzinsreduktion

CHF 450 + 25%
Grundgebühr + Erfolgsanteil

So funktioniert's:

  • 1 CHF 450 Grundgebühr bei Auftragsvergabe
  • 2 25% der ersten Jahresersparnis bei Erfolg
  • 3 Kein Erfolg = keine weitere Gebühr

Ihre Vorteile:

  • Erfolgsbasierte Abrechnung
  • Lebenslange Mietzinsreduktion
  • Professionelle Marktanalyse
  • Komplette Abwicklung

Erfolgreiche Mietzinsreduktionen

Mandant

Sandra L., Luzern

4.5-Zimmer-Wohnung

CHF 420

Monatliche Ersparnis

"Referenzzinssatz-Senkung wurde nicht weitergegeben. TenantGuard setzte eine Reduktion um CHF 420/Monat durch - das sind über CHF 5.000 pro Jahr!"

Mandant

Viktor M., St. Gallen

2.5-Zimmer-Wohnung

CHF 180

Monatliche Ersparnis

"Wegen Heizungsausfall im Winter erhielt ich eine Mietzinsreduktion. Die Reduktion gilt dauerhaft, da grundsätzliche Mängel vorlagen."

Mandant

Elena R., Winterthur

3.5-Zimmer-Wohnung

CHF 290

Monatliche Ersparnis

"Meine Miete war deutlich über dem Marktdurchschnitt. Durch den Vergleich mit ähnlichen Wohnungen konnte eine dauerhafte Reduktion erreicht werden."

Gesamtstatistik

CHF 2.8K

Durchschnittliche Jahresersparnis

76%

Erfolgsquote

240+

Erfolgreich reduzierte Mieten

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Verfahren?

Das Verfahren dauert im Durchschnitt 3-6 Monate. Wir beginnen sofort mit der Marktanalyse und reichen den Antrag innerhalb von 2 Wochen ein. Viele Vermieter reagieren bereits vor der Schlichtungsverhandlung.

Ist die Mietzinsreduktion dauerhaft?

Ja, eine bewilligte Mietzinsreduktion gilt dauerhaft, solange sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Sie profitieren also jahrelang von der reduzierten Miete.

Was passiert, wenn der Antrag erfolglos ist?

Bei erfolglosem Antrag zahlen Sie nur die Grundgebühr von CHF 450. Der Erfolgsanteil von 25% entfällt komplett. Unser Interesse liegt daran, nur aussichtsreiche Fälle zu übernehmen.

Kann der Vermieter nach der Reduktion kündigen?

Eine Kündigung als Reaktion auf einen berechtigten Mietzinsreduktionsantrag wäre missbräuchlich und kann erfolgreich angefochten werden. Das Gesetz schützt Mieter, die ihre Rechte geltend machen.

Mietzinsreduktionen in der Schweiz - Wann und wie Sie Ihre Miete senken können

Das Schweizer Mietrecht räumt Mietern das Recht ein, überhöhte Mieten herabsetzen zu lassen. Dieses Recht ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und erfordert eine fundierte rechtliche und marktspezifische Analyse. Viele Mieter verzichten auf berechtigte Ansprüche, weil sie die komplexen Regelungen nicht überblicken.

Ein häufiger Grund für Mietzinsreduktionen sind Veränderungen des Referenzzinssatzes. Wenn dieser sinkt, müssen Vermieter diese Senkung an die Mieter weitergeben. Viele Vermieter unterlassen dies jedoch, in der Hoffnung, dass Mieter ihre Rechte nicht kennen oder geltend machen.

Auch ortsübliche Vergleichsmieten spielen eine zentrale Rolle. Liegt Ihre Miete deutlich über dem örtlichen Durchschnitt für vergleichbare Wohnungen, besteht oft Anspruch auf eine Reduktion. Die Herausforderung liegt in der korrekten Ermittlung der Vergleichswerte und deren rechtlich fundierten Darstellung vor der Schlichtungsbehörde.

Mängel an der Mietsache berechtigen ebenfalls zu Mietzinsreduktionen. Diese können vorübergehend sein, wie bei defekten Heizungen im Winter, oder dauerhaft, bei strukturellen Problemen der Immobilie. Die Höhe der Reduktion richtet sich nach dem Ausmass der Beeinträchtigung der Wohnqualität.

Unser systematisches Vorgehen kombiniert Marktanalyse, Rechtsprüfung und strategische Verhandlungsführung. Dadurch erreichen wir eine überdurchschnittliche Erfolgsquote und können unseren Mandanten erhebliche Einsparungen verschaffen, die sich über Jahre hinweg positiv auswirken.

Zahlen Sie zu viel Miete?

Lassen Sie uns Ihre Miete kostenlos prüfen. Eine Analyse dauert nur wenige Minuten, kann Ihnen aber Tausende von Franken pro Jahr sparen.

Durchschnittlich CHF 2.800
jährliche Ersparnis pro erfolgreichem Fall

Erfolgsbasierte Abrechnung • 76% Erfolgsquote • Schweizweite Vertretung